AGB für die Iserlohner-Hundemesse

 

Veranstalter:

Dogs Sportcenter
Kai Dahlhaus
Grüner Weg 2
58644 Iserlohn
Tel.: 01 79 60 97 83 1
dogssportcenter@gmail.com

Prints-Events
Frank Laudien
Jahnstr. 29
58845 Herscheid
Tel.: 0 23 57 13 07
Mail: messe@prints-verlag.de

Messezeiten/Auf- und Abbau:
Die Messe findet zum angegebenen Termin von 11 bis 17 Uhr im Saalbau, Von-der-Kuhlen-Straße 35, 58642 Iserlohn statt. Stände sind von den Standbetreibern während der Öffnungszeiten durchgehend zu besetzen.
Der Aufbau der Stände erfolgt am Veranstaltungstag zwischen 8.00 und 10.45 Uhr, der Abbau am gleichen Tag bis 20 Uhr, nicht aber vor 17 Uhr.

Verkaufs- und Infostände:
Der Veranstalter stellt dem Aussteller die angemietete Standfläche zur Verfügung. Etwaige unzweckmäßige bauliche Ausgestaltungen der Halle stellen keinen Reklamationsgrund dar. Die Messestände dürfen nicht fest mit dem Boden verbunden werden. Der Aussteller ist für den einwandfreien Standaufbau verantwortlich. Angebotene Waren dürfen nur innerhalb der Standfläche angeboten werden. Der Aussteller verpflichtet sich, den von ihm angemieteten Bereich nach Abbau des Standes besenrein wieder zu hinterlassen. Anfallender (Verpackungs-) Müll ist von den Ausstellern wieder mitzunehmen. Anfallende Reinigungskosten gehen zu Lasten des Standbetreibers.

Ausstellungsfläche:
Der Veranstalter ist bemüht, jedoch nicht verpflichtet, einer wunschgemäßen Standplatzierung nachzukommen. Standverlegungen können aus organisatorischen oder brandschutzrechtlichen Gründen vorgenommen werden. Gehen mehr Anmeldungen ein, als Ausstellungsplatz zur Verfügung steht, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

Haftung und Versicherung:
Die Bewachung der Messestände obliegt den jeweiligen Ausstellern. Geräte und Vorrichtungen, die benutzt oder ausgestellt werden, müssen den berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Feuerschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten. Der Veranstalter gewährt keinen Versicherungsschutz; die benötigten Versicherungen sind vom Aussteller selbst abzuschließen. Auflagen und Vorschriften, besonders von Ämtern, wie Veterinäramt oder Ordnungsamt, sind bindend. Der Veranstalter und beteiligte Unternehmen sind von Ansprüchen Dritter freizuhalten.

Mitbringen von Tieren:
Sollten Tiere zu Ausstellungszwecken mitgeführt werden, ist dies dem Veranstalter mit der Standanmeldung in einer Bescheinigung gemäß § 11 Tierschutzgesetz gesondert mitzuteilen. Die behördlichen und veterinärpolizeilichen Anordnungen sind dabei verbindlich.
Mitgebrachte Tiere müssen über einen ausreichenden Impfschutz (Impfpass) und eine Haftpflichtversicherung verfügen. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden am Tier oder die durch das Tier verursacht werden.

Heizung & Strom:
Eine Stromversorgung kann auf Wunsch beantragt werden und wird gesondert in Rechnung gestellt. Die angegebene Nebenkostenpauschale ist nicht optional.

Akustische & visuelle Darbietungen:
Akustische und visuelle Darbietungen, insbesondere die Verwendung von Lautsprecheranlagen, bedürfen der gesonderten Erlaubnis des Veranstalters. Aus planungstechnischen Gründen muss die Nutzung bei der Anmeldung mit angegeben werden. Die Darbietungen dürfen sich nicht störend auf Besucher oder andere Aussteller auswirken. Für musikalische Wiedergaben jeglicher Art ist zudem die Erlaubnis der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Verfielfältigungsrechte (GEMA) erforderlich, die vom Betreiber des Standes oder des Rahmenprogramms eingeholt werden muss. Bei nicht angemeldeten Musikwiedergaben können von der GEMA Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Die GEMA bietet spezielle Messekonditionen an. Infos, Preise und Anmeldeformulare sind auch auf Anfrage beim Veranstalter erhältlich.

Zahlung/Rücktritt:
Die sich aus dem Anmeldeformular ergebenen Preise verstehen sich netto, zzgl. 19% MwSt, und sind spätestens 14 Tage nach Rechnungstellung ohne Abzug fällig. Die Anmeldung für eine Teilnahme an der Messe ist bindend. Der Rücktritt vom Vertrag ist mit schriftlicher Bestätigung des Veranstalters bis 4 Wochen vor der Veranstaltung möglich; anschließend wird die Zahlung einer Kostenpauschale in Höhe von 50% der Standgebühr erhoben. Ab 2 Wochen vor der Veranstaltung ist die volle Standgebühr in jedem Fall zu entrichten. Dem Veranstalter steht im Falle eines Rücktritts oder Nichterscheinens des Ausstellers frei, die angemietete Fläche anderweitig zu vergeben.

Verschiedenes:
Sollte die Veranstaltung aus zwingenden Gründen oder durch höhere Gewalt nicht stattfinden können oder verlegt werden müssen, ergeben sich hieraus keinerlei Regressansprüche gegenüber dem Veranstalter. Alle getroffenen Vereinbarungen behalten bei Terminveränderungen ihre Gültigkeit. Bei Absage der Messe werden bereits gezahlte Gebühren zurück erstattet.
Rauchen und offenes Feuer sind innerhalb der Halle nicht gestattet.
Das Hausrecht liegt beim Veranstalter.
Nebenabsprachen und mündliche Vereinbarungen werden erst Wirksam, wenn sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt wurden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Iserlohn.