AGB für die Ruhrpott-Hundemesse


Veranstalter:

Ruhrpott-Bullis e.V.
Kerstin Treisch
Rheintörchenstr. 81
47055 Duisburg
Tel.: 01 51 24 02 30 18 (ab 17 Uhr)

Prints-Verlag
Frank Laudien
Jahnstr. 29
58845 Herscheid
Tel.: 0 23 57 13 07
Mail: messe@prints-verlag.de

Messezeiten/Auf- und Abbau:
Die Messe  findet zum angegebenen Termin von
11 bis 17 Uhr im Steinhof, Düsseldorfer Landstr.
347, 47259 Duisburg statt. Stände sind von den
Standbetreibern während der Öffnungszeiten
durchgehend zu besetzen.
Der Aufbau der Stände erfolgt am Veranstaltungstag
zwischen 7.30 und 10.45 Uhr, der Abbau
am gleichen Tag bis 21 Uhr, nicht aber vor
17 Uhr.

Verkaufs- und Infostände:
Der Veranstalter stellt dem Aussteller die angemietete
Standfläche zur Verfügung. Etwaige
unzweckmäßige bauliche Ausgestaltungen der
Halle stellen keinen Reklamationsgrund dar. Die
Messestände dürfen nicht fest mit dem Boden
verbunden werden. Der Aussteller ist für den
einwandfreien Standaufbau verantwortlich. Angebotene
Waren dürfen nur innerhalb der Standfläche
angeboten werden. Der Aussteller verpflichtet
sich, den von ihm angemieteten Bereich
nach Abbau des Standes besenrein wieder zu
hinterlassen. Anfallender (Verpackungs-) Müll
ist von den Ausstellern wieder mitzunehmen.
Anfallende Reinigungskosten gehen zu Lasten
des Standbetreibers.

Ausstellungsfläche:
Der Veranstalter ist bemüht, jedoch nicht verpflichtet,
einer wunschgemäßen Standplatzierung
nachzukommen. Standverlegungen können
aus organisatorischen oder brandschutzrechtlichen
Gründen vorgenommen werden. Gehen
mehr Anmeldungen ein, als Ausstellungsplatz
zur Verfügung steht, werden die Anmeldungen
in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

Haftung und Versicherung:
Die Bewachung der Messestände obliegt den jeweiligen
Ausstellern. Geräte und Vorrichtungen,
die benutzt oder ausgestellt werden, müssen den
berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften
entsprechen. Feuerschutz- und
Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten.
Der Veranstalter gewährt keinen Versicherungsschutz;
die benötigten Versicherungen sind vom
Aussteller selbst abzuschließen. Auflagen und
Vorschriften, besonders von Ämtern, wie Veterinäramt
oder Ordnungsamt, sind bindend. Der
Veranstalter und beteiligte Unternehmen sind
von Ansprüchen Dritter freizuhalten.

Mitbringen von Tieren:
Sollten Tiere zu Ausstellungszwecken mitgeführt
werden, ist dies dem Veranstalter mit der
Standanmeldung in einer Bescheinigung gemäß
§ 11 Tierschutzgesetz gesondert mitzuteilen. Die
behördlichen und veterinärpolizeilichen Anordnungen
sind dabei verbindlich.
Mitgebrachte Tiere müssen über einen ausreichenden
Impfschutz (Impfpass) und eine Haftpflicht-
versicherung verfügen. Der Veranstalter
haft et nicht für Schäden am Tier oder die durch
das Tier verursacht werden.

Heizung & Strom:
Eine Stromversorgung kann auf Wunsch beantragt
werden und wird gesondert in Rechnung
gestellt. Die angegebene Nebenkostenpauschale
ist nicht optional.

Akustische & visuelle Darbietungen:
Akustische und visuelle Darbietungen, insbesondere
die Verwendung von Lautsprecheranlagen,
bedürfen der gesonderten Erlaubnis des Veranstalters.
Aus planungstechnischen Gründen muss
die Nutzung bei der Anmeldung mit angegeben
werden. Die Darbietungen dürfen sich nicht störend
auf Besucher oder andere Aussteller auswirken.
Für musikalische Wiedergaben jeglicher
Art ist zudem die Erlaubnis der Gesellscha für
musikalische Aufführungs- und mechanische
Verfielfältigungsrechte (GEMA) erforderlich, die
vom Betreiber des Standes oder Teilnehmer des
Rahmenprogramms eingeholt werden muss. Bei nicht
angemeldeten Musikwiedergaben können von
der GEMA Schadenersatzansprüche geltend gemacht
werden. Die GEMA bietet spezielle Messekonditionen
an. Infos, Preise und Anmeldeformulare
sind auch auf Anfrage beim Veranstalter
erhältlich.

Zahlung/Rücktritt:
Die sich aus dem Anmeldeformular ergebenen
Preise verstehen sich netto, zzgl. 19% MwSt, und
sind spätestens 14 Tage nach Rechnungstellung
ohne Abzug fällig. Die Anmeldung für eine Teilnahme
an der Messe ist bindend. Der Rücktritt
vom Vertrag ist mit schriftlicher Bestätigung des
Veranstalters bis vier Wochen vor der Veranstaltung
möglich; anschließend wird die Zahlung einer Kostenpauschale
in Höhe von 50% der Standgebühr
erhoben. Ab zwei Wochen vor der Veranstaltung ist
die volle Standgebühr in jedem Fall zu entrichten.
Dem Veranstalter steht im Falle eines Rücktritts
oder Nichterscheinens des Ausstellers frei, die angemietete
Fläche anderweitig zu vergeben.

Verschiedenes:
Sollte die Veranstaltung aus zwingenden Gründen
oder durch höhere Gewalt nicht stattfinden
können oder verlegt werden müssen, ergeben
sich hieraus keinerlei Regressansprüche gegenüber
dem Veranstalter. Alle getroffenen Vereinbarungen
behalten bei Terminveränderungen
ihre Gültigkeit. Bei Absage der Messe werden
bereits gezahlte Gebühren zurückerstattet.
Rauchen und offenes Feuer sind innerhalb der
Halle nicht gestattet.
Das Hausrecht liegt beim Veranstalter.
Nebenabsprachen und mündliche Vereinbarungen
werden erst Wirksam, wenn sie vom Veranstalter
schriftlich bestätigt wurden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Duisburg.